Aktionsrichtlinie „Privatzimmerförderung Burgenland 2024-2030“ (De-minimis-Beihilfe) Link zur Förderung kopieren

  • Ziel der Aktionsrichtlinie ist die Unterstützung von Investitionen im Bereich der Privatzimmervermietung zur Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit der Tourismus- und Freizeitwirtschaft.
  • Damit soll das Angebot von Privatzimmer- und Ferienwohnungsvermietern nachhaltig auf einen zeitgemäßen Standard verbessert und darüber hinaus auch neue Anbieter für diesen Sektor gewonnen werden.
  • Gefördert werden die Schaffung neuer oder die umfassende Modernisierung bestehender Gästezimmer und/oder Ferienwohnungen zum Zwecke der Privatzimmervermietung/Freies Beherbergungsgewerbe bis max. 10 Betten.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Amt der Burgenländischen Landesregierung, Abteilung 9, EU, Gesellschaft und Förderwesen, Hauptreferat EU-Förderwesen
post.a9@bgld.gv.at

Wirtschaftsagentur Burgenland
office@wirtschaftsagentur-burgenland.at

Rechtsgrundlage

Landes-Wirtschaftsförderungsgesetz 1994 – WiföG, LGBl. Nr. 33/1994, in der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 87/2020; Aktionsrichtlinie1 „Privatzimmerförderung Burgenland 2024-2030“ (De-minimis-Beihilfe)
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Referenznummer

1076801

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