BM für Innovation, Mobilität und Infrastruktur, Sektion II (Mobilität), Abteilung II/1 (Mobilitätswende)
Ausschreibung 2025 Schwerpunkte:
- „E-Mobilitätsbonus” für die Anschaffung von E-Zweirädern
- breite Unterstützung für den Aufbau von Ladeinfrastruktur für den privaten, betrieblichen und öffentlich zugänglichen Bereich
E-Mobilität für Privatpersonen: Gefördert wird der Ankauf von
- E-Mopeds und E-Motorrädern bzw.
- kommunikationsfähiger E-Ladeinfrastruktur (Wallbox, intelligente Ladekabel etc.) mit einem nicht-rückzahlbaren Zuschuss.
E-Mobilität für Betriebe, Gebietskörperschaften und Vereine: Gefördert wird der Ankauf von
- betrieblichen E-Mopeds und E-Motorrädern bzw.
- betrieblicher als auch öffentlich zugänglicher Ladeinfrastruktur mit einem nicht-rückzahlbaren Zuschuss.
Das Dokument „Häufig gestellte Fragen“ bietet unter anderem eine Hilfestellung zum Verständnis und zur Auslegung einzelner Bestimmungen.
Privatpersonen: Das Rechnungsdatum darf zum Zeitpunkt der Antragsstellung nicht mehr als 9 Monate zurückliegen.
Informationen zu den Fördergegenständen, zum E-Mobilitätsbonus und den Förderungskriterien finde Sie im Leitfaden E-Mobilität für Private https://www.klimafonds.gv.at/wp-content/uploads/2025/09/LF-E-Mobilitaet-fuer-Private-2025.pdf
Betriebe, Gebietskörperschaften und Vereine: 1) Als Einzelmaßnahmen (Leitfaden - Teil A) können E-Zweiräder (Motorräder und Mopeds) und E-Ladeinfrastruktur gefördert werden. Der Antrag dafür wird nach Umsetzung der Maßnahme gestellt.
2) Ladeinfrastruktur kann auf Basis der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung gefördert werden (Leitfaden - Teil B). Diese Anträge sind vor Umsetzung der Maßnahme (vor der ersten rechtsverbindlichen Bestellung) zu stellen.
Informationen zu den Fördergegenständen, zum E-Mobilitätsbonus und den Förderungskriterien finde Sie im Leitfaden E-Mobilität für Betriebe, Gebietskörperschaften und Vereine https://www.klimafonds.gv.at/wp-content/uploads/2025/09/LF-E-Mobilitaet-fuer-Betriebe-2025.pdf
Sollten die zur Verfügung stehenden Fördermittel ausgeschöpft sein, kann eine vorzeitige Beendigung der Förderaktion und damit der Registrierungsmöglichkeit vom Klima- und Energiefonds festgelegt werden. Den aktuellen Budgetstand finden Sie auf der Webseite der Abwicklungsstelle.
Weiterführende Informationen zu den Voraussetzungen:
Registrierungen sind in Abhängigkeit des zur Verfügung stehenden Budgets bis längstens 31.03.2026 möglich.