Aktionsrichtlinie „Investitionsbeihilfen – Gewerbe/Industrie" Link zur Förderung kopieren

Ziel der Aktionsrichtlinie ist, die Wettbewerbsfähigkeit der burgenländischen
Wirtschaft zu stärken und die Erreichung eines optimalen regionalen
Wirtschaftswachstums zu fördern.
Gleichzeitig sollen damit eine Verbesserung der Lebensbedingungen der
Bevölkerung, die nachhaltige Schaffung und Erhaltung von Arbeitsplätzen und
die Sicherung der Nahversorgung herbeigeführt werden.
Dabei ist insbesondere auf innovative und technologieorientierte Produktionen
und Dienstleistungen unter der Beachtung der ökologischen Verträglichkeit
Bedacht zu nehmen.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Amt der Burgenländischen Landesregierung, Abteilung 9, EU, Gesellschaft und Förderwesen, Hauptreferat EU-Förderwesen
post.a9@bgld.gv.at

Wirtschaftsagentur Burgenland
office@wirtschaftsagentur-burgenland.at

Rechtsgrundlage

Landes-Wirtschaftsförderungsgesetz 1994 – WiföG, LGBl. Nr. 33/1994, in der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 87/2020

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Referenznummer

1076702