Ziel der Aktionsrichtlinie ist, die Wettbewerbsfähigkeit der burgenländischen
Wirtschaft zu stärken und die Erreichung eines optimalen regionalen
Wirtschaftswachstums zu fördern.
Gleichzeitig sollen damit eine Verbesserung der Lebensbedingungen der
Bevölkerung, die nachhaltige Schaffung und Erhaltung von Arbeitsplätzen und
die Sicherung der Nahversorgung herbeigeführt werden.
Dabei ist insbesondere auf innovative und technologieorientierte Produktionen
und Dienstleistungen unter der Beachtung der ökologischen Verträglichkeit
Bedacht zu nehmen.