Im Rahmen der Raumordnungsförderung werden kommunale und regionale Investitionen und Maßnahmen von Gemeinden gefördert.
Ziel ist die Schaffung bzw. die Verbesserung der kommunalen Grundausstattung (z.B. Amtsgebäude, FF-Hauser), der Freizeit-, Kultur- und Kommunikationseinrichtungen sowie die Erfüllung anderer Raumordnungsziele.