Raumordnungsförderung Link zur Förderung kopieren

Im Rahmen der Raumordnungsförderung werden kommunale und regionale Investitionen und Maßnahmen von Gemeinden gefördert.

Ziel ist die Schaffung bzw. die Verbesserung der kommunalen Grundausstattung (z.B. Amtsgebäude, FF-Hauser), der Freizeit-, Kultur- und Kommunikationseinrichtungen sowie die Erfüllung anderer Raumordnungsziele.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Amt der NÖ Landesregierung, Abteilung Umwelt- und Energiewirtschaft
post.ru3@noel.gv.at

Auszahlungssummen in 100.000 Euro pro Jahr (Stand vom 01.04.2026)

Die angezeigten Auszahlungssummen sind jene Beträge, welche die jeweiligen Abwicklungsstellen in Summe pro Förderung an Förderungsempfänger ausbezahlen und an die Transparenzdatenbank übermitteln.
Zu beachten:
  • Die Summen können sich nachträglich noch ändern, wenn es beispielsweise zu Rückforderungen kommt oder wenn gewisse Auszahlungen erst nach Endabrechnung an die Transparenzdatenbank mitgeteilt werden.
  • Aus diesem Grund werden die Summen regelmäßig aktualisiert, wobei die Auszahlungen verzögert um ein Quartal dargestellt werden.
  • Bei Covid-19 Gelddarlehen (Kredite und Darlehen) werden die ausbezahlten Summen mit den von den Kreditnehmern rückgezahlten Summen in einer Gesamtsumme dargestellt.

Rechtsgrundlage

Richtlinie zur Gewährung einer Förderung für kommunale und regionale Investitionen und Maßnahmen "Raumordnungsförderung" Allgemeine Richtlinie für Förderungen des Landes NÖ
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Budgetiertes Volumen

4 Mio. Euro

Referenznummer

1076520

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