Raumordnungsförderung Link zur Förderung kopieren

Im Rahmen der Raumordnungsförderung werden kommunale und regionale Investitionen und Maßnahmen von Gemeinden gefördert.

Ziel ist die Schaffung bzw. die Verbesserung der kommunalen Grundausstattung (z.B. Amtsgebäude, FF-Hauser), der Freizeit-, Kultur- und Kommunikationseinrichtungen sowie die Erfüllung anderer Raumordnungsziele.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Amt der NÖ Landesregierung, Abteilung Umwelt- und Energiewirtschaft
post.ru3@noel.gv.at

Rechtsgrundlage

Richtlinie zur Gewährung einer Förderung für kommunale und regionale Investitionen und Maßnahmen "Raumordnungsförderung" Allgemeine Richtlinie für Förderungen des Landes NÖ
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Budgetiertes Volumen

4 Mio. Euro

Referenznummer

1076520

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