Extramurale Pflege und Betreuung Link zur Förderung kopieren

Leistungen zur Erfüllung von gleichartiger, regelmäßig auftretender, persönlicher, familiärer oder sozialer Bedarfslagen. Dabei steht der persönliche Betreuungs- und Pflegebedarf im Vordergrund.

  • Mobile Leistungen, wie Heimhilfe, Hauskrankenpflege, Mobiles Palliativteam, Mehrstündige Alltagsbegleitung, Essen auf Rädern, Wäscheservice, Besuchsdienst
  • Teilstationäre Leistungen, wie betreute Wohngemeinschaften oder der Besuch eines Tageszentrums und damit kombinierte Leistungen (z. B. Betreuung mit Fahrt – Tageszentrum)

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Fonds Soziales Wien (FSW)
Guglgasse 7-9, 1030 Wien
01 / 24 5 24
kundinnenservice@fsw.at
https://www.fsw.at/

Rechtsgrundlage

Gesetz über die Regelung der Sozialhilfe (Wiener Sozialhilfegesetz - WSHG); Allgemeine Förderrichtlinien des Fonds Soziales Wien (FSW); Spezifische Förderrichtlinie für extramurale Pflege und Betreuung
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Zahlungen an Intermediäre
  • Förderung richtet sich an Erbringer von Sachleistungen

Referenznummer

1076496