Pflegegeldergänzungsleistung für persönliche Assistenz für Menschen mit Behinderung Link zur Förderung kopieren

Ermöglichen einer individuellen Form der Unterstützung. die weitgehend auf die persönlichen Bedürfnisse von Menschen mit Behinderung abgestimmt ist und auf deren selbstbestimmten Entscheidungen basiert.
Ein hoher Grad an Selbstbestimmung gilt als Basis für eine individuelle Lebensführung sowie einer Teilhabe in allen Lebensbereichen von Menschen mit Behinderung. Weiters wird dadurch die Unabhängigkeit von Angehörigen und gleichzeitig deren Entlastung ermöglicht. Die Einsatzbereiche/-zeiten der Persönlichen Assistentinnen/Assistenten werden von den Kund:innen nach eigenem Bedarf festgelegt

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Fonds Soziales Wien (FSW)
Guglgasse 7-9, 1030 Wien
01 / 24 5 24
kundinnenservice@fsw.at
https://www.fsw.at/

Rechtsgrundlage

Gesetz zur Förderung der Chancengleichheit von Menschen mit Behinderung in Wien; Allgemeine Förderrichtlinien des FSW; Spezifische Förderrichtlinie zur Pflegegeldergänzungsleistung für Persönliche Assistenz (PGE für PA) für Menschen mit Behinderung des FSW
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Sozial- und Familienleistungen

Referenznummer

1076488

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