PKW-Adaptierungen, Blindenführhunde, Ankauf/Adaptierung von Fahrrädern Link zur Förderung kopieren

In besonders berücksichtigungswürdigen Fällen kann Menschen mit Behinderung eine Förderung für die behinderungsgerechte PKW-Adaptierung, die Anschaffung eines Blindenführhundes und für den Ankauf oder die Adaptierung eines Fahrrades zur Überwindung bzw. teilweisen Kompensation der Behinderung sowie zur sozialen Rehabilitation gewährt werden.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Fonds Soziales Wien (FSW)
Guglgasse 7-9, 1030 Wien
01 / 24 5 24
kundinnenservice@fsw.at
https://www.fsw.at/

Rechtsgrundlage

Allgemeine Förderrichtlinien des FSW; Spezifische Förderrichtlinie für Fahrräder für Menschen mit Behinderung des FSW; Spezifische Förderrichtlinie für PKW-Adaptierungen, Blindenführhunde und Konsumgüter des FSW
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Sozial- und Familienleistungen

Referenznummer

1076462

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