Teilbetreutes Wohnen für Menschen mit Behinderung Link zur Förderung kopieren

Teilbetreutes Wohnen ist eine individuelle Form der Unterstützung von Menschen mit Behinderung in ihrer Privatwohnung oder Wohnungen von Anbieter:innen von Leistungen (Einzelwohnung, Wohngemeinschaft oder im Garconnierenverbund). Diese Unterstützung basiert auf den Prinzipien der Selbstbestimmung, wird punktuell und bedarfsorientiert erbracht und hat ein Leben in größtmöglicher Autonomie und gegebenenfalls ohne Betreuung zum Ziel. 

Die Kund:innen organisieren ihr Alltagsleben und ihre Verpflegung sowie ihre Wohnung (inkl. Miete) weitgehend selbständig.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Fonds Soziales Wien (FSW)
Guglgasse 7-9, 1030 Wien
01 / 24 5 24
kundinnenservice@fsw.at
https://www.fsw.at/

Rechtsgrundlage

Gesetz zur Förderung der Chancengleichheit für Menschen mit Behinderung in Wien; Allgemeine Förderrichtlinien des FSW; Spezifische Förderrichtlinie für die Leistung Teilbetreutes Wohnen für Menschen mit Behinderung des FSW
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Sozial- und Familienleistungen

Referenznummer

1076454

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