Hilfsmittel für Menschen mit Behinderung Link zur Förderung kopieren

Hilfsmittel sind bewegliche, körperliche Sachen, die speziell für Menschen mit Behinderung konzipiert sind und die behinderungsbedingte Beeinträchtigungen ausgleichen helfen (§ 15 Abs. 1 CGW). Die Förderung wird in Form von Kostenzuschüssen zur Beschaffung und Instandsetzung von bestimmten Arten von Hilfsmitteln gewährt.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Fonds Soziales Wien (FSW)
Guglgasse 7-9, 1030 Wien
01 / 24 5 24
kundinnenservice@fsw.at
https://www.fsw.at/

Rechtsgrundlage

Gesetz zur Förderung der Chancengleichheit von Menschen mit Behinderung in Wien; allgemeine Förderrichtlinien des FSW; Verordnung der Wiener Landesregierung über die Art der Hilfsmittel, auf deren Förderung ein Rechtsanspruch besteht und die Höhe der Förderung (Hilfsmittelverordnung – HM-VO)
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Sozial- und Familienleistungen

Referenznummer

1076421

Folgende Förderungen könnten Sie auch interessieren.