Objekt- und Projektförderung Geflüchtete und Grundversorgung Link zur Förderung kopieren

Gilt für juristische Personen, Gesellschaften mit Teilrechtsfähigkeit und Arbeitsgemeinschaften (ARGE), die im Rahmen der geförderten Tätigkeit gemeinnützig tätig sind. Bei der Objektförderung wird der laufende Betrieb einer Einrichtung im Sinne der Ziele und der Zielgruppen gemäß den Allgemeinen Förderrichtlinien des Fonds Soziales Wien (FSW) gefördert. Die Förderung besteht in der Gewährung von Zuschüssen zu den Kosten des laufenden Betriebes. Bei der Projektförderung wird die Umsetzung von zeitlich befristeten oder einmaligen Vorhaben im Sinne der Ziele gemäß den Allgemeinen Förderrichtlinien des FSW und der Zielgruppe gefördert.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Fonds Soziales Wien (FSW)
Guglgasse 7-9, 1030 Wien
01 / 24 5 24
post@fsw.at
https://www.fsw.at/

Rechtsgrundlage

Allgemeine Förderrichtlinien des FSW; Spezifische Förderrichtlinie für Leistungen der Wiener Flüchtlingshilfe
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Referenznummer

1076397

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