Mobilität für Menschen mit Behinderung Link zur Förderung kopieren

Fahrtkosten für die Benützung der öffentlichen Verkehrsmittel von einer Einrichtung des betreuten Wohnens bzw. vom Hauptwohnsitz zu einer Einrichtung der Behindertenhilfe und retour. Bei begleitpflichtigen Menschen mit Behinderung werden im Rahmen der Nutzung der öffentlichen Verkehrsmittel auch die Fahrtkosten einer bzw. eines Angehörigen ersetzt. Wenn die Benützung der öffentlichen Verkehrsmittel nicht zumutbar ist, wird ein regelmäßiger Fahrtendienst(Regelfahrtendienst), gegebenenfalls inklusive Begleitung, organisiert.
Gefördert werden Fahrtendienst, Fahrtbegleitung Fahrtendienst, Fahrtkosten für die Benützung öffentlicher Verkehrsmittel, Fahrtbegleitung für die Benützung öffentlicher Verkehrsmittel, Fahrtentraining, Kilometergeld und Leistungen im Rahmen eines Mobilitätskonzeptes.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Fonds Soziales Wien (FSW)
Guglgasse 7-9, 1030 Wien
01 / 24 5 24
kundinnenservice@fsw.at
https://www.fsw.at/

Rechtsgrundlage

Gesetz zur Förderung der Chancengleichheit von Menschen mit Behinderung in Wien; Allgemeine Förderrichtlinien des FSW; Spezifische Förderrichtlinie für Mobilitätsleistungen für Menschen mit Behinderung
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Sozial- und Familienleistungen

Referenznummer

1076348

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