Konsumgüter für Menschen mit Behinderung Link zur Förderung kopieren

Konsumgüter können gefördert werden, wenn diese zum Ausgleich der konkreten, behinderungsbedingten Benachteiligung erforderlich, geeignet und zweckmäßig sind.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Fonds Soziales Wien (FSW)
Guglgasse 7-9, 1030 Wien
01 / 24 5 24
kundinnenservice@fsw.at
https://www.fsw.at/

Rechtsgrundlage

Gesetz zur Förderung von Chancengleichheit von Menschen mit Behinderung in Wien; Allgemeine Förderrichtlinien des FSW; Spezifische Förderrichtlinie für PKW-Adaptierungen, Blindenführhunde und Konsumgüter;
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Sozial- und Familienleistungen

Referenznummer

1076330

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