Bedarfsorientierte Mobilität für Fahrten zwischen Wohnort und sonstigen Einrichtungen, in denen Menschen mit Behinderungen betreut werden - bei denen es sich nicht um eine Tagesstruktur handelt - und für Fahrten in der Freizeit.
Gefördert werden Sondergenehmigung Fahrtendienst, Sondergenehmigung Fahrtbegleitung (im Fahrtendienst oder in den öffentlichen Verkehrsmitteln), Sondergenehmigung Fahrtkostenersatz (öffentliche Verkehrsmittel oder km-Geld bei Privat-PKW), Freizeitfahrtendienst, Fahrtkostenersatz für öffentliche Verkehrsmittel für gehörlose, blinde und sehbehinderte Menschen und Mobilitätstraining für sehbehinderte Menschen.