Mobilität für Menschen mit Behinderung ohne Rechtsanspruch Link zur Förderung kopieren

Bedarfsorientierte Mobilität für Fahrten zwischen Wohnort und sonstigen Einrichtungen, in denen Menschen mit Behinderungen betreut werden - bei denen es sich nicht um eine Tagesstruktur handelt - und für Fahrten in der Freizeit. 

Gefördert werden Sondergenehmigung Fahrtendienst, Sondergenehmigung Fahrtbegleitung (im Fahrtendienst oder in den öffentlichen Verkehrsmitteln), Sondergenehmigung Fahrtkostenersatz (öffentliche Verkehrsmittel oder km-Geld bei Privat-PKW), Freizeitfahrtendienst, Fahrtkostenersatz für öffentliche Verkehrsmittel für gehörlose, blinde und sehbehinderte Menschen und Mobilitätstraining für sehbehinderte Menschen.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Fonds Soziales Wien (FSW)
Guglgasse 7-9, 1030 Wien
01 / 24 5 24
kundinnenservice@fsw.at
https://www.fsw.at/

Rechtsgrundlage

Allgemeine Förderrichtlinien des FSW
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Sozial- und Familienleistungen

Referenznummer

1076314

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