Kulturinitiativen und -zentren, Jahres- und Projektförderungen Link zur Förderung kopieren

Gefördert werden Kulturinitiativen und -zentren (juristische Personen), die spartenübergreifend tätig sind. Angesprochen werden sowohl Einrichtungen mit oder ohne eigene Spielstätte, die entweder ganzjährig oder saisonal tätig sind.

Förderbar sind:

  • Jahresaktivitäten
  • Einzelprojekte  
  • Festivals
  • Vermittlungsvorhaben
  • Kulturaustausch
Dieser Antrag steht folgenden Zielgruppen zur Verfügung:
  • Unternehmen
  • Non-Profit-Organisationen

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Amt der Kärntner Landesregierung, Abteilung 14 - Kunst und Kultur
abt14.post@ktn.gv.at
https://www.ktn.gv.at/Verwaltung/Amt-der-Kaerntner-Landesregierung/Abteilung-14

Auf die „Besonderen Bestimmungen für Förderungen“ lt. § 5 des K-KFördG - das Förderantragsformular und die Information für die Abrechnung über Förderungsmittel - wird ausdrücklich hingewiesen. Der Verwendungsnachweis ist in Form von saldierten Originalbelegen mindestens in Subventionshöhe zu erbringen. Ab einer Fördersumme von mindestens € 30.000,-- hat der Verwendungsnachweis durch Vorlage einer detaillierten Aufstellung über die Gesamteinnahmen und Gesamtausgaben, unter Anschluss der darauf bezughabenden Originalbelege, zu erfolgen. Weiters ist ein schriftlicher Bericht über die Verwendung der Subventionsmittel anzuschließen. Die Originalbelege werden nach Überprüfung und Entwertung wieder rückgemittelt.

Rechtsgrundlage

Kärntner Kulturförderungsgesetz 2001 - K-KFördG 2001, LGBl. 45/2002 idgF; Kulturförderungsrichtlinien, Förderrichtlinien Darstellende Kunst
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Referenznummer

1076272

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