ESF+ (21-27): Anerkennung non-formal erworbener Kompetenz mit Lehrabschlussprüfung Link zur Förderung kopieren

  • Für Salzburgerinnen und Salzburger im Erwerbsalter, die es am Arbeitsmarkt schwer haben, werden Unterstützungsprojekte zum Aufbau der Arbeitsfähigkeit finanziert, sodass die Erwerbschancen verbessert werden.
  • Über diese Förderungsmaßnahme sollen die Personalressourcen des Projektträgers, die in unmittelbarem Zusammenhang mit der Projektumsetzung stehen, abgegolten werden.
  • Niedrigqualifizierte beschäftige Personen können auf diesem Weg zu Facharbeiter:innen höherqualifiziert werden und damit das Einkommensniveau erhöhen und das Arbeitslosigkeits- und Armutsrisiko reduzieren.
  • Mindestens 40 Männer und/oder Frauen sollen p.a. an dem Projekt teilnehmen und davon mindestens 75 % zu einem Lehrabschluss geführt werden.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Amt der Salzburger Landesregierung, Abteilung 3: Soziales, Referat 3/03: Soziale Absicherung und Eingliederung
+43 662 8042 - 0
soziales@salzburg.gv.at
https://www.salzburg.gv.at

Eine Leistungsgewährung ist nur bei Vorlage der entsprechenden Nachweise über die angefallenen Kosten samt Sach- und Indikatorenbericht möglich.

Rechtsgrundlage

EU -Verordnung Nr. 2021/1060 & Nr. 2021/1057
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Referenznummer

1076157

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