Entwicklungszusammenarbeit - Unterstützung Volontariat Link zur Förderung kopieren

Mit bis zu max. € 500,-- wird das persönliche Engagement junger Menschen unterstützt und gefördert, die für mindestens zwei Monate in einer sozialen oder kirchlichen Einrichtung in einem EZA-Land ihre freiwillige Arbeit versehen und dabei die Kosten ihres Aufenthaltes zum Großteil selbst tragen müssen.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Amt der Kärntner Landesregierung, Abteilung 1 Landesamtsdirektion, UA Europäische und internationale Angelegenheiten
Mießtaler Straße 1, 9020 Klagenfurt am Wörthersee
abt1.eu-post@ktn.gv.at
https://europa.ktn.gv.at/

Rechtsgrundlage

Entwicklungszusammenarbeit des Landes Kärnten - Förderungsgrundsätze und Kriterien
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Referenznummer

1076108

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