Gefördert wird der Ersatz eines fossilen Heizungssystems (Öl, Gas, Kohle/Koks-Allesbrenner und strombetriebene Nacht- oder Direktspeicheröfen) durch ein neues klimafreundliches Heizungssystem.
Gefördert wird in erster Linie der Anschluss an eine hocheffiziente oder klimafreundliche Nah-/Fern-wärme. Ist diese Anschlussmöglichkeit nicht gegeben oder übersteigen die Kosten des Anschlusses an eine hocheffiziente oder klimafreundliche Nah-/Fernwärme jene eines Umstieges auf eine Holzzentralheizung um mehr als 30%, wird der Umstieg auf eine Holzzentralheizung (Hackgut, Scheit-holz, Pellets) oder eine Wärmepumpe gefördert.
Zusätzlich wird bei gleichzeitiger Errichtung einer thermischen Solaranlage (mind. 6 m² Bruttokollektorfläche) ein Solarbonus gewährt.
Die Förderung erfolgt in Form eines Einmalzuschusses im Ausmaß von max. 35 % der förderbaren Sanierungskosten für energieeffiziente Heizungsanlagen, höchstens in Höhe von € 6.000 je Wohnung.
Zusätzlich wird bei gleichzeitiger Errichtung einer thermischen Solaranlage (mind. 6 m² Bruttokollektorfläche) ein Solarbonus in Höhe von € 1.500 gewährt.
Für die Kombination der Bundesförderung mit der Landesförderung im Sinne dieser Richtlinie gilt ein maximaler Förderhöchstsatz von 85 % der förderbaren Sanierungskosten.
Bei Überschreitung des Förderhöchstsatzes erfolgt eine aliquote Kürzung der Landesförderung (Heizungstausch und Solarbonus).