Basisförderungen Fachbereich Lebenslanges Lernen Link zur Förderung kopieren

Der Zweck der Förderung im Rahmen der Strategie des Landes Kärnten für das Lebenslange Lernen besteht darin, eine zukunftsorientierte und bedarfsgerechte Erwachsenenbildung zu sichern und weiterzuentwickeln. Dabei wurden vier zentrale Grundprinzipien definiert, für die jeweils konkrete Handlungsfelder erarbeitet wurden.

Chancengleichheit soll in jeder Hinsicht gefördert werden. Dies umfasst die Erleichterung des Zugangs zu Informationen durch mehr Transparenz sowie die Optimierung lebenslanger Bildungsbegleitung (Life Long Guidance).

Außerdem zielt die Förderung darauf ab, neue Lernformate und -orte zu definieren, zu fördern und zu implementieren. Kompetenzen sollen dabei bewusst und sichtbar gemacht werden. Zudem sollen neue Lernorte und Lernmethoden etabliert werden.

Drittens wird großer Wert auf Netzwerke gelegt. Ziel ist es, die Qualität und Durchlässigkeit von Bildungsangeboten zu verbessern, Kooperationen und Vernetzungen zu fördern sowie die langfristige Absicherung der Bildungsinstitutionen sicherzustellen.

Viertens steht das Prinzip Vielfalt statt Einfalt im Fokus. Ein vielfältiges Bildungsangebot soll gewährleistet und ein positives Image für Lernen und Bildung geschaffen werden.

Insgesamt zielt die Förderung darauf ab, durch klare Prinzipien und zielgerichtete Maßnahmen eine moderne, inklusive und nachhaltige Erwachsenenbildung in Kärnten sicherzustellen.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Amt der Kärntner Landesregierung, Abteilung 13 - Gesellschaft und Integration
Hasnerstr. 8, 9020 Klagenfurt am Wörthersee
05053633067
abt13.lebenslangeslernen@ktn.gv.at
https://www.ktn.gv.at

Auszahlungssummen in 100.000 Euro pro Jahr (Stand vom 01.10.2026)

Die angezeigten Auszahlungssummen sind jene Beträge, welche die jeweiligen Abwicklungsstellen in Summe pro Förderung an Förderungsempfänger ausbezahlen und an die Transparenzdatenbank übermitteln.
Zu beachten:
  • Die Summen können sich nachträglich noch ändern, wenn es beispielsweise zu Rückforderungen kommt oder wenn gewisse Auszahlungen erst nach Endabrechnung an die Transparenzdatenbank mitgeteilt werden.
  • Aus diesem Grund werden die Summen regelmäßig aktualisiert, wobei die Auszahlungen verzögert um ein Quartal dargestellt werden.
  • Bei Covid-19 Gelddarlehen (Kredite und Darlehen) werden die ausbezahlten Summen mit den von den Kreditnehmern rückgezahlten Summen in einer Gesamtsumme dargestellt.

Prüfung der fristgerecht eingereichten Unterlagen bzw. Vorlage eines beglaubigten Berichts eines Wirtschaftsprüfers sowie eines Tätigkeitsberichts.

Rechtsgrundlage

Die Kärntner Förderrichtlinie für Erwachsenenbildung und das Kärntner Arbeitsnehmer- und Weiterbildungsförderungsgesetz.
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Referenznummer

1075928

Folgende Förderungen könnten Sie auch interessieren.