Bevorrechtete Schuldnerberatung Kärnten Link zur Förderung kopieren

"Das Land kann alleine oder gemeinsam mit anderen Trägern von Sozialleistungen Projekte zur Vermeidung sozialer Notlagen oder zur Förderung von Arbeitsanreizen und Arbeitsmöglichkeiten durchführen."

„Für Personen, die von Schuldenproblemen betroffen sind, kann Vorsorge für Beratungsleistungen getroffen werden, um zum Erhalt oder zur Wiederherstellung der gesellschaftlichen Integration oder der wirtschaftlichen Selbständigkeit beizutragen.“

An den zwei Beratungsstellen in Klagenfurt und Villach bietet der gemeinnützige Verein allen in Kärnten wohnhaften Privatpersonen kostenlose, vertrauliche, lösungsorientierte Beratung und Hilfestellung als freier Wohlfahrtsträger bei Ver- bzw. Überschuldung und Vertretung in gerichtlichen Schuldenregulierungsverfahren an. 

Die Bevorrechtete Schuldnerberatung Kärnten ist die einzige staatlich anerkannte Schuldnerberatung in Kärnten und das Land Kärnten unterstützt dies als Sozialprojekt im Rahmen einer Maßnahmenfinanzierung.  

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Amt der Kärntner Landesregierung, Abteilung 1 - Gemeinwohl, Wohnen und Sport
Mießtaler Straße 1, 9020 Klagenfurt am Wörthersee
050536 31002
abt01.sozialhilfe@ktn.gv.at
https://www.ktn.gv.at/

Überprüfungen, Berichte, Dokumentationen

Rechtsgrundlage

§ 3 Abs. 3 sowie § 19 Kärntner Sozialhilfegesetz 2021 (K-SHG 2021, StF: LGBl. Nr. 107/2020 idgF)
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Budgetiertes Volumen

2,328 Mio. Euro

Referenznummer

1075845

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