Umweltförderung - Kesseltausch 2026 Link zur Förderung kopieren

Gefördert wird der Austausch eines fossilen Heizungssystems (Öl, Gas, Kohle/Koks-Allesbrenner und Elektrospeicherofen) durch ein neues klimafreundliches Heizungssystem.

Gefördert wird in erster Linie der Anschluss an eine hocheffiziente oder klimafreundliche Nah-/Fernwärme. Ist der Anschluss an ein klimafreundliches oder hocheffizientes Nah- /Fernwärmenetz aus technischen Gründen nicht möglich oder aus wirtschaftlichen Gründen nicht zumutbar, wird der Umstieg auf eine Holzzentralheizung (Hackgut, Stückholz, Pellets) oder eine Wärmepumpe gefördert. Die fehlende wirtschaftliche Zumutbarkeit ist dann gegeben, wenn die Investitionskosten für das klimafreundliche Alternativsystem (das heißt Wärmepumpe, Holzheizung) zumindest 25 % unter den Investitionskosten des Fernwärmeanschlusses liegen.

Diese Förderung kann österreichweit für Ein- und Zweifamilienhäuser, Reihenhäuser, und auch für Maßnahmen im mehrgeschoßigen Wohnbau, sowie in Reihenhausanlagen, beantragt werden.

Im mehrgeschoßigen Wohnbau wird der Austausch einer dezentralen, fossilen Heizung in einer Einzelwohnung durch den Anschluss an ein bestehendes, klimafreundliches Zentralheizungssystem gefördert. Weiters kann der Tausch einer fossilen Einzelheizung in einer Wohneinheit gegen eine klimafreundliche Anlage, die nicht das Gesamtgebäude
versorgt, gefördert werden.

Alle Informationen zum Förderungsprogramm Sanierungsoffensive 2026 - Kesseltausch gibt es hier: 

Sanierungsoffensive

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft
Stubenring 1
1010 Wien
https://www.bmluk.gv.at/

Kommunalkredit Public Consulting (KPC)
Türkenstraße 9
1090 Wien
+43 1 31 631
klimaschutz@publicconsulting.at
https://www.sanierungsoffensive.gv.at/

Auszahlungssummen in 100.000 Euro pro Jahr (Stand vom 01.07.2026)

Die angezeigten Auszahlungssummen sind jene Beträge, welche die jeweiligen Abwicklungsstellen in Summe pro Förderung an Förderungsempfänger ausbezahlen und an die Transparenzdatenbank übermitteln.
Zu beachten:
  • Die Summen können sich nachträglich noch ändern, wenn es beispielsweise zu Rückforderungen kommt oder wenn gewisse Auszahlungen erst nach Endabrechnung an die Transparenzdatenbank mitgeteilt werden.
  • Aus diesem Grund werden die Summen regelmäßig aktualisiert, wobei die Auszahlungen verzögert um ein Quartal dargestellt werden.
  • Bei Covid-19 Gelddarlehen (Kredite und Darlehen) werden die ausbezahlten Summen mit den von den Kreditnehmern rückgezahlten Summen in einer Gesamtsumme dargestellt.

Rechtsgrundlage

Bundesgesetz über die Förderung von Maßnahmen in den Bereichen der Wasserwirtschaft, der Umwelt, der Altlastensanierung, desFlächenrecyclings, der Biodiversität und der Kreislaufwirtschaft und zum Schutz der Umwelt im Ausland sowie über dasösterreichische JI/CDM-Programm für den Klimaschutz (Umweltförderungsgesetz – UFG); Investitionsförderungsrichtlinien idgF
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Budgetiertes Volumen

360 Mio. Euro

Wirkungsziele

Anreiz für nachhaltige Investitionen in Gebäude zur Reduktion von Treibhausgasemissionen

Referenznummer

1075704

Folgende Förderungen könnten Sie auch interessieren.