Beihilfen des Landes Kärnten zum landwirtschaftlichen Wasserbau gem. K-LFF-2023 Link zur Förderung kopieren

  • Ziel dieser Förderungsmaßnahme ist die Verbesserung und Sicherung eines ausgeglichenen Wasserhaushaltes im ländlichen Raum durch wasserbauliche und kulturtechnische Maßnahmen im öffentlichen Interesse zur Aufrechterhaltung und Gestaltung der Kulturlandschaft sowie zum Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen. Nach diesen Bestimmungen können Maßnahmen zur Stabilisierung von Rutschungen auf landwirtschaftlichen Kulturflächen im öffentlichen Interesse, infrastrukturelle Maßnahmen zur Verbesserung des Wasserhaushaltes und der ökologischen Funktionsfähigkeit von Kleingewässern, Vorflutern, Uferbereichen und Feuchtflächen sowie Verbesserung der Abflusssituation im landwirtschaftlichen Einzugsgebiet oder zur Verminderung schädlicher Bodenerosion einschließlich der Einlösung der dazu erforderlichen Grundflächen gefördert werden.
  • Als Förderungswerber für diese Förderungsmaßnahme kommen natürliche und juristische Personen und im Firmenbuch eingetragene Personengesellschaften sowie deren Zusammenschlüsse in Betracht.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Amt der Kärntner Landesregierung, Abteilung 10 - Land- und Forstwirtschaft, ländlicher Raum
9020 Klagenfurt
05053611002
abt10.post@ktn.gv.at
http://landwirtschaft.ktn.gv.at

Eine Förderung kann in Form eines Zuschusses bis zu 65  Prozent der förderbaren Gesamtkosten gemäß der Kärntner Land- und Forstwirtschaftsförderungsrichtlinien gewährt werden. 

Die Förderungsabwicklungsstelle hat die widmungsgemäße Verwendung der Förderungsmittel zu kontrollieren.

Rechtsgrundlage

§ 42 Kärntner Land- und Forstwirtschaftsförderungsrichtlinie 2023, Zahl: 10-AR-1/48-2023
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Referenznummer

1075670