a) regionalen Tourismusorganisationen
Die Aufgaben sind im § 3 des K-TG aufgelistet und die gesetzlich bestimmten Mittel sind zu dieser Aufgabenerfüllung zweckgewidmet.
Zu den Aufgaben zählen Entwicklung, Umsetzung und Evaluierung regionaler Tourismusstrategien, die Produktentwicklung, der aktive Verkauf und die Sicherstellung von Incomingtätigkeiten.
b) Tourismusverbände
Die Aufgaben sind im § 4 des K-TG aufgelistet und die gesetzlich bestimmten Mittel sind zu dieser Aufgabenerfüllung zweckgewidmet.
Zu den Aufgaben zählen die Erfüllung regionaler Aufgaben durch Kommunikation mit den Tourismusverbänden und Tourismusorganisationen.
Organisation des Tourismus vor Ort. Sicherstellung der Verfügbarkeit der Gästeinformation, Gestaltung von Freizeitaktivitäten.
c) Kärnten Werbung
Aufgaben gem.§ 2 des T-KTG
Zu den Aufgaben zählen u.a. Betreuung der Gäste insbesondere durch Information durch Werbe- und Marketingmaßnahmen, Mitwirkung an Konzepten der regionalen Tourismusorganisationen.