Tourismusabgabe für Tourismusorganisationen Link zur Förderung kopieren

a) regionalen Tourismusorganisationen

Die Aufgaben sind im § 3 des K-TG aufgelistet und die gesetzlich bestimmten Mittel sind zu dieser Aufgabenerfüllung zweckgewidmet.

Zu den Aufgaben zählen Entwicklung, Umsetzung und Evaluierung regionaler Tourismusstrategien, die Produktentwicklung, der aktive Verkauf und die Sicherstellung von Incomingtätigkeiten. 

b) Tourismusverbände

Die Aufgaben sind im § 4 des K-TG aufgelistet und die gesetzlich bestimmten Mittel sind zu dieser Aufgabenerfüllung zweckgewidmet.

Zu den Aufgaben zählen die Erfüllung regionaler Aufgaben durch Kommunikation mit den Tourismusverbänden und Tourismusorganisationen. 

Organisation des Tourismus vor Ort. Sicherstellung der Verfügbarkeit der Gästeinformation, Gestaltung von Freizeitaktivitäten. 

c) Kärnten Werbung 

Aufgaben gem.§ 2 des T-KTG 

Zu den Aufgaben zählen u.a. Betreuung der Gäste insbesondere durch Information durch Werbe- und Marketingmaßnahmen, Mitwirkung an Konzepten der regionalen Tourismusorganisationen. 

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Amt der Kärntner Landesregierung - Abteilung 7 Wirtschaft, Tourismus und Mobilität
Mießtaler Straße 1, 9020 Klagenfurt am Wörthersee
abt7.post@ktn.gv.at
https://www.ktn.gv.at/Verwaltung/Amt-der-Kaerntner-Landesregierung/Abteilung-7

Rechtsgrundlage

Kärntner Tourismusgesetz
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Referenznummer

1075563

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