Pflegeausbildungsprämie Link zur Förderung kopieren

  • Die Kärntner Pflegeausbildungsprämie soll einen finanziellen Anreiz für Interessierte darstellen, sich in Kärnten für einen Pflegeberuf ausbilden zu lassen.
  • Die Ausbildungsprämie wird im Rahmen der Ausbildung zu Angehörigen des gehobenen Dienstes für
    • Gesundheits- und Krankenpflege,
    • Pflegeassistenz,
    • Pflegefachassistenz
    • Heimhilfen und 
    • Fachsozialbereuern gewährt. 

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Amt der Kärntner Landesregierung, Abteilung 5 - Gesundheit und Pflege
Mießtaler Straße 1, 9020 Klagenfurt am Wörthersee
050 53615402
pflegeausbildungspraemie@ktn.gv.at
https://www.ktn.gv.at/Themen-AZ/Details?thema=131&detail=1251

Auszahlungssummen in 100.000 Euro pro Jahr (Stand vom 04.02.2026)

Die angezeigten Auszahlungssummen sind jene Beträge, welche die jeweiligen Abwicklungsstellen in Summe pro Förderung an Förderungsempfänger ausbezahlen und an die Transparenzdatenbank übermitteln.
Zu beachten:
  • Die Summen können sich nachträglich noch ändern, wenn es beispielsweise zu Rückforderungen kommt oder wenn gewisse Auszahlungen erst nach Endabrechnung an die Transparenzdatenbank mitgeteilt werden.
  • Aus diesem Grund werden die Summen regelmäßig aktualisiert, wobei die Auszahlungen verzögert um ein Quartal dargestellt werden.
  • Bei Covid-19 Gelddarlehen (Kredite und Darlehen) werden die ausbezahlten Summen mit den von den Kreditnehmern rückgezahlten Summen in einer Gesamtsumme dargestellt.

Rechtsgrundlage

§ 3 Abs. 2 Z. 2 Pflegefondsgesetz - PFG, BGBl. I Nr. 57/2011 idgF; Richtlinien zur Kärntner Pflegeausbildungsprämie in der jeweils aktuellen Fassung
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Referenznummer

1075522

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