Pflegeausbildungsprämie Link zur Förderung kopieren

  • Die Kärntner Pflegeausbildungsprämie soll einen finanziellen Anreiz für Interessierte darstellen, sich in Kärnten für einen Pflegeberuf ausbilden zu lassen.
  • Die Ausbildungsprämie wird im Rahmen der Ausbildung zu Angehörigen des gehobenen Dienstes für
    • Gesundheits- und Krankenpflege,
    • Pflegeassistenz,
    • Pflegefachassistenz
    • Heimhilfen und 
    • Fachsozialbereuern gewährt. 

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Amt der Kärntner Landesregierung, Abteilung 5 - Gesundheit und Pflege
Mießtaler Straße 1, 9020 Klagenfurt am Wörthersee
050 53615402
pflegeausbildungspraemie@ktn.gv.at
https://www.ktn.gv.at/Themen-AZ/Details?thema=131&detail=1251

Rechtsgrundlage

§ 3 Abs. 2 Z. 2 Pflegefondsgesetz - PFG, BGBl. I Nr. 57/2011 idgF; Richtlinien zur Kärntner Pflegeausbildungsprämie in der jeweils aktuellen Fassung
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Referenznummer

1075522

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