Förderung von Schutzunterkünften für von gewaltbetroffenen Frauen und deren Kinder Link zur Förderung kopieren

Einrichtung von geeigneten, leicht zugänglichen Schutzunterkünften in ausreichender Zahl um Opfern, insbesondere Frauen und ihren Kindern, eine sichere Unterkunft zur Verfügung zu stellen.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Land Burgenland, Abteilung 9
Europaplatz 1
7000 Eisenstadt
057 600
post.a9-frauen@bgld.gv.at
https://www.burgenland.at/themen/gesellschaft/frauen-maedchen/frauen/projekte-fuer-frauen/

Rechtsgrundlage

Vereinbarung gemäß Artikel 15a B-VG über Schutzunterkünfte und Begleitmaßnahmen für von Gewalt betroffene Frauen und deren Kinder (Frauen-Schutzunterkunfts-Vereinbarung - FSchVE)
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Budgetiertes Volumen

0,406 Mio. Euro

Referenznummer

1075506

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