Materialankauf - Ankauf von Trainings- und Wettkampfgeräte und Einkleidung - Sportstättenbau Bereich Link zur Förderung kopieren

Förderung von Materialankauf: Anschaffung kostenaufwändiger Sportgeräte (bewegliche Güter), die nicht in den allgemeinen Ausstattungen von Sportstätten enthalten sind, jedoch für den Sport-, Trainings- oder Wettkampfbetrieb erforderlich sind.

  • Ankauf von Sportausrüstungen für den Trainings- oder Wettkampfbetrieb.
  • Ankauf von Transportmittel für den Trainings- und Wettkampfbetrieb.
  • Ankauf von Funktionsgeräten für den Laufenden Spielbetrieb.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Amt der Kärntner Landesregierung - Abteilung 6 - Bildung und Sport - UA Koordination des Sports
Siebenhügelstraße 107, 9020 Klagenfurt
050-536-16172
abt6.sport@ktn.gv.at

Auszahlungssummen in 100.000 Euro pro Jahr (Stand vom 01.04.2026)

Die angezeigten Auszahlungssummen sind jene Beträge, welche die jeweiligen Abwicklungsstellen in Summe pro Förderung an Förderungsempfänger ausbezahlen und an die Transparenzdatenbank übermitteln.
Zu beachten:
  • Die Summen können sich nachträglich noch ändern, wenn es beispielsweise zu Rückforderungen kommt oder wenn gewisse Auszahlungen erst nach Endabrechnung an die Transparenzdatenbank mitgeteilt werden.
  • Aus diesem Grund werden die Summen regelmäßig aktualisiert, wobei die Auszahlungen verzögert um ein Quartal dargestellt werden.
  • Bei Covid-19 Gelddarlehen (Kredite und Darlehen) werden die ausbezahlten Summen mit den von den Kreditnehmern rückgezahlten Summen in einer Gesamtsumme dargestellt.

Rechtsgrundlage

Kärntner Sportgesetz
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Referenznummer

1075480

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