Musik, Projekt- und Jahresförderungen Link zur Förderung kopieren

Die Förderung richtet sich an natürliche und juristische Personen.  

Gefördert werden:

  • professionelle und künstlerisch wertvolle reproduzierende Tätigkeiten wie die Durchführung von Konzerten, Musikfestivals etc. 
  • professionelle Studioaufnahmen bzw. die Herstellung von Tonträgern mit neuen, bisher nicht veröffentlichten Werken.
  • Kompositionen von Auftragswerken auf Basis der Richtlinien des Kompositionsbundes - max. 50 % des berechneten künstlerischen Aufwands, wenn die Uraufführung oder zumindest die Folgeaufführung in Kärnten erfolgt (Komposotionsförderung).
  • Digitalisierungsprojekte 
  • Teilnahme von hochbegabten Musiker:innen an Weiterbildungsmaßnahmen.
  • Kulturaustausch 
Dieser Antrag steht folgenden Zielgruppen zur Verfügung:
  • Bürgerinnen und Bürgern
  • Unternehmen
  • Non-Profit-Organisationen

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Amt der Kärntner Landesregierung, Abteilung 14 - Kunst und Kultur
https://www.ktn.gv.at/Verwaltung/Amt-der-Kaerntner-Landesregierung/Abteilung-14

Auszahlungssummen in 100.000 Euro pro Jahr (Stand vom 03.05.2026)

Die angezeigten Auszahlungssummen sind jene Beträge, welche die jeweiligen Abwicklungsstellen in Summe pro Förderung an Förderungsempfänger ausbezahlen und an die Transparenzdatenbank übermitteln.
Zu beachten:
  • Die Summen können sich nachträglich noch ändern, wenn es beispielsweise zu Rückforderungen kommt oder wenn gewisse Auszahlungen erst nach Endabrechnung an die Transparenzdatenbank mitgeteilt werden.
  • Aus diesem Grund werden die Summen regelmäßig aktualisiert, wobei die Auszahlungen verzögert um ein Quartal dargestellt werden.
  • Bei Covid-19 Gelddarlehen (Kredite und Darlehen) werden die ausbezahlten Summen mit den von den Kreditnehmern rückgezahlten Summen in einer Gesamtsumme dargestellt.

Auf die „Besonderen Bestimmungen für Förderungen“ lt. § 5 des K-KFördG - das Förderantragsformular und die Information für die Abrechnung über Förderungsmittel - wird ausdrücklich hingewiesen. Der Verwendungsnachweis ist in Form von saldierten Originalbelegen mindestens in Subventionshöhe zu erbringen. Ab einer Fördersumme von mindestens € 30.000,-- hat der Verwendungsnachweis durch Vorlage einer detaillierten Aufstellung über die Gesamteinnahmen und Gesamtausgaben, unter Anschluss der darauf bezughabenden Originalbelege, zu erfolgen. Weiters ist ein schriftlicher Bericht über die Verwendung der Subventionsmittel anzuschließen. Die Originalbelege werden nach Überprüfung und Entwertung wieder rückgemittelt.

Rechtsgrundlage

Kärntner Kulturförderungsgesetz 2001 - K-KFördG 2001, LGBl. 45/2002 idgF; Kulturförderungsrichtlinien
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Referenznummer

1075464

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