Darstellende Kunst, Projekt- und Jahresförderungen Link zur Förderung kopieren

Die Förderung richtet sich an natürliche und juristische Personen, die im Bereich der professionellen, frei produzierenden darstellenden Künste tätig sind.

Gefördert werden alle Arbeitsfelder und Ausdrucksformen der darstellenden Künste: Theater, Tanz, Performance etc. sowie die Einbeziehung neuer, zeitgenössischer und interdisziplinärer Formen

Förderbar sind:

  • Jahresbetriebe/-programme
  • Saisonbetriebe/-programme
  • Einzelprojekte 
  • Kinder- und Jugendtheater 
  • Vermittlungsprojekte
  • Festivals
  • Kulturaustausch

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Amt der Kärntner Landesregierung, Abteilung 14 - Kunst und Kultur
abt14.post@ktn.gv.at
https://www.ktn.gv.at/Verwaltung/Amt-der-Kaerntner-Landesregierung/Abteilung-14

Auf die „Besonderen Bestimmungen für Förderungen“ lt. § 5 des K-KFördG - das Förderantragsformular und die Information für die Abrechnung über Förderungsmittel - wird ausdrücklich hingewiesen. Der Verwendungsnachweis ist in Form von saldierten Originalbelegen mindestens in Subventionshöhe zu erbringen. Ab einer Fördersumme von mindestens € 30.000,-- hat der Verwendungsnachweis durch Vorlage einer detaillierten Aufstellung über die Gesamteinnahmen und Gesamtausgaben, unter Anschluss der darauf bezughabenden Originalbelege, zu erfolgen. Weiters ist ein schriftlicher Bericht über die Verwendung der Subventionsmittel anzuschließen. Die Originalbelege werden nach Überprüfung und Entwertung wieder rückgemittelt.

Rechtsgrundlage

Kärntner Kulturförderungsgesetz 2001 - K-KFördG 2001, LGBl. 45/2002 idgF; Kulturförderungsrichtlinien
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Referenznummer

1075456

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