Programmkinos und filmkulturelle Einrichtungen, Projekt- und Jahresförderungen Link zur Förderung kopieren

Die Förderung richtet sich an juristische Personen.

Gefördert werden Programmkinos und filmkulturelle Einrichtungen, die sich mit Filmkultur und Filmvermittlung auseinandersetzen. Zudem sind Maßnahmen zur Vernetzung von Filmschaffenden und filmkulturellen Bildung, förderbar.

Dieser Antrag steht folgenden Zielgruppen zur Verfügung:
  • Unternehmen
  • Non-Profit-Organisationen

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Amt der Kärntner Landesregierung, Abteilung 14 - Kunst und Kultur
https://www.ktn.gv.at/Verwaltung/Amt-der-Kaerntner-Landesregierung/Abteilung-14

Auf die „Besonderen Bestimmungen für Förderungen“ lt. § 5 des K-KFördG idgF und die Richtlinien für die Vergabe von Kulturförderungen - K-KFördRL idgF wird ausdrücklich hingewiesen. 

Rechtsgrundlage

Kärntner Kulturförderungsgesetz 2001 - K-KFördG 2001, LGBl. 45/2002 idgF; Kulturförderungsrichtlinien
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Referenznummer

1075381

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