Volkskultur, Projekt- und Jahresförderungen Link zur Förderung kopieren

Diese Förderungsmaßnahme richtet sich an natürliche und juristische Personen.

Gefördert werden

  • volkskulturelle Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen
  • einschlägige, nicht kommerzielle Veranstaltungen
  • Projekte von überregionaler Bedeutung; Maßnahmen, die unmittelbar der Vorbereitung und Durchführung dienen
  • Trachtenanschaffungen und Nachschaffung von Originaltrachten
  • einschlägige Publikationen (Chroniken, Festschriften)
  • langjähriges volkskulturelles Engagement (Jubiläen)
  • anteilige Förderung der Kosten für die Abgeltung der Urheberrechte (AKM etc.) bei öffentlichen Theateraufführungen oder sonstigen volkskulturellen Darbietungen.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Amt der Kärntner Landesregierung, Abteilung 14 - Kunst und Kultur
https://www.ktn.gv.at/Verwaltung/Amt-der-Kaerntner-Landesregierung/Abteilung-14

Auf die „Besonderen Bestimmungen für Förderungen“ lt. § 5 des K-KFördG - das Förderantragsformular und die Information für die Abrechnung über Förderungsmittel - wird ausdrücklich hingewiesen. Der Verwendungsnachweis ist in Form von saldierten Originalbelegen mindestens in Subventionshöhe zu erbringen. Ab einer Fördersumme von mindestens € 30.000,-- hat der Verwendungsnachweis durch Vorlage einer detaillierten Aufstellung über die Gesamteinnahmen und Gesamtausgaben, unter Anschluss der darauf bezughabenden Originalbelege, zu erfolgen. Weiters ist ein schriftlicher Bericht über die Verwendung der Subventionsmittel anzuschließen. Die Originalbelege werden nach Überprüfung und Entwertung wieder rückgemittelt.

Rechtsgrundlage

Kärntner Kulturförderungsgesetz 2001 - K-KFördG 2001, LGBl. 45/2002 idgF; Kulturförderungsrichtlinien, Richtlinien zur Förderung der Volkskultur in Kärnten
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Referenznummer

1075373

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