IWB/EFRE 21-27 (AT): Integrierte nachhaltige städtische Entwicklung & Stadtregionen Link zur Förderung kopieren

Das Programm „Investitionen in Beschäftigung und Wachstum Österreich 2021-2027“ verfolgt folgende Zielsetzung: „Ein nachhaltiges Wachstum ermöglichen und zur Entkoppelung von Wachstum und Ressourcenverbrauch in der Wirtschaft beitragen.
Die Wettbewerbsfähigkeit Österreichs und seiner Regionen nachhaltig stärken und Beschäftigung schaffen.“ In der Steiermark soll im Rahmen der Prioritätsachse 3 „Territoriale Entwicklung“ die Maßnahme 4 „Integrierte nachhaltige städtische Entwicklung & Stadtregionen“ umgesetzt werden. Darin sind Unterstützungsmöglichkeiten zur Umsetzung von Vorhaben im Kontext starker Orts- und Stadtkerne geplant, insbesondere in Hinblick auf
• Ressourcenschonung,
• Klimaanpassung und
• innovationsorientierte Wirtschafts- und Standortentwicklung.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Amt der Steiermärkischen Landesregierung, Abteilung 17 Landes- und Regionalentwicklung
Trauttmansdorffgasse 2
8010 Graz
abteilung17@stmk.gv.at
https://www.landesentwicklung.steiermark.at

Rechtsgrundlage

EU-Dachverordnung 1060/2021; Nationale Förderfähigkeitsregeln (NFFR) 2021-2027; EFRE-Verordnung (EU) 2021/1058; Projektselektionskriterien; Richtlinie des Landes Steiermark zur Förderung von Integrierter nachhaltiger städtischer Entwicklung & Stadtregionen
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Referenznummer

1075332

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