Lärmschutzmaßnahmen an ÖBB-Bestandsstrecken - Lärmschutzfonds des Landes Link zur Förderung kopieren

Lärmschutzprojekte an bestehenden Eisenbahnstrecken werden zu 50% von den ÖBB finanziert. Der verbleibende Hälfteanteil wiederum teilt sich zu gleichen Teilen auf das
Land und die Standortgemeinde auf.

Der Kostenanteil der Gemeinden für Planung und Errichtung von Lärmschutzmaßnahmen an bestehenden Bahnstrecken wird bis zu 100% vom Lärmschutzfonds des Landes getragen.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Amt der Kärntner Landesregierung, Abteilung 7 - Wirtschaft, Tourismus und Mobilität
Mießtaler Straße 1, 9020 Klagenfurt am Wörthersee
abt7.post@ktn.gv.at
https://www.ktn.gv.at/Verwaltung/Amt-der-Kaerntner-Landesregierung/Abteilung-7

Rechtsgrundlage

Beschluss der Kärntner Landesregierung vom 22.02.2025; 07-LAESCHU-4162/2025-9

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Referenznummer

1075308

Folgende Förderungen könnten Sie auch interessieren.