Ehrenamtsfonds Oberösterreich Link zur Förderung kopieren

Das Förderprogramm „Ehrenamtsfonds Oberösterreich“ soll das ehrenamtliche Engagement in Oberösterreich stärken, indem es Vereine und gemeinnützige GmbHs finanzielle Unterstützung für innovative Projekte und nachhaltige Initiativen bietet, die zur langfristigen Sicherung des Ehrenamts beitragen.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Amt der Oö. Landesregierung, Direktion Präsidium, Abteilung Präsidium
https://treffpunkt-ehrenamt.at/ehrenamtsfonds-oberoesterreich-gemeinsam-das-ehrenamt-staerken/

Auszahlungssummen in 100.000 Euro pro Jahr (Stand vom 03.05.2026)

Die angezeigten Auszahlungssummen sind jene Beträge, welche die jeweiligen Abwicklungsstellen in Summe pro Förderung an Förderungsempfänger ausbezahlen und an die Transparenzdatenbank übermitteln.
Zu beachten:
  • Die Summen können sich nachträglich noch ändern, wenn es beispielsweise zu Rückforderungen kommt oder wenn gewisse Auszahlungen erst nach Endabrechnung an die Transparenzdatenbank mitgeteilt werden.
  • Aus diesem Grund werden die Summen regelmäßig aktualisiert, wobei die Auszahlungen verzögert um ein Quartal dargestellt werden.
  • Bei Covid-19 Gelddarlehen (Kredite und Darlehen) werden die ausbezahlten Summen mit den von den Kreditnehmern rückgezahlten Summen in einer Gesamtsumme dargestellt.

Rechtsgrundlage

Das vorliegende Förderprogramm „Ehrenamtsfonds“ erfolgt auf Basis der „Allgemeinen Förderungsrichtlinien des Landes Oberösterreich“ in der jeweils geltenden Fassung. Ein dem Grunde oder der Höhe nach, bestimmter Rechtsanspruch auf die Gewährung einer Zuwendung besteht nicht. Zuwendungen auf Basis der „Richtlinie für die Gewährung von Zuwendungen im Bereich des Ehrenamts des Landes Oberösterreich“ werden ausschließlich als beihilfenfreie Zuwendungen gewährt, da diese Zuwendungen keine wirtschaftlichen Tätigkeiten unterstützen, sondern ausschließlich nicht wirtschaftliche Tätigkeiten und aufgrund ihres rein lokalen bzw. regionalen Charakters keine Beihilfen im Sinne des EU-Beihilferechts darstellen. Das gegenständliche Förderprogramm fällt somit nicht in den Anwendungsbereich des EU-Beihilfenrechts.
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Referenznummer

1075217

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