Basis- und Projektförderungen "Soziale Projekte - Heranführung Arbeitsmarkt" Link zur Förderung kopieren

  • Das Land Steiermark fördert unter Berücksichtigung von sozialpolitischen Gesichtspunkten Maßnahmen, die zur Heranführung von sozial benachteiligten Gruppen an den Arbeitsmarkt sowie zur integrativen Teilhabe an Beschäftigung beitragen. Im Zusammenhang mit der Bekämpfung von Armut ist es von großer Bedeutung die Integration in die Erwerbsarbeit zu unterstützen, mit Fokus auf jene Menschen, die schon lange nicht mehr bzw. noch nie in den Arbeitsmarkt eingebunden waren oder besonderen Unterstützungsbedarf aufweisen. Die (Wieder-)Heranführung bzw. Einbindung in den Arbeitsmarkt ist entscheidend für die gesellschaftliche Inklusion und Teilhabe sowie die nachhaltige soziale Absicherung der Menschen.
  • Förderungen von Projekten oder Programmen für die Zielgruppe der Asylwerber sind nicht vorgesehen beziehungsweise werden im Bereich des Gewaltschutzes im Einzelfall beurteilt.

Die wesentlichen Zielsetzungen sind:

  • Die Beschäftigungschancen von sozial benachteiligten Menschen, insbesondere von Menschen mit Behinderung oder gesundheitlichen Einschränkungen zu verbessern.
  • Verfestigungstendenzen von Arbeitslosigkeit entgegenzuwirken und langzeitbeschäftigungslose und arbeitsmarktferne Menschen wieder an den Arbeitsmarkt heranzuführen.
  • Zur sozialen Stabilisierung von Menschen und ihrer nachhaltigen sozialen Absicherung beizutragen.

Unter dem Schwerpunkt Soziale Projekte zur Heranführung und (Wieder-)Eingliederung in den Arbeitsmarkt werden daher insbesondere folgende Maßnahmen unterstützt:

  • Beschäftigungsprojekte und niederschwellige Beschäftigungsformen zur Stabilisierung und Heranführung an den Arbeitsmarkt.
  • Maßnahmen, die zur Vermittlung arbeitsmarktrelevanter Kompetenzen und Steigerung der Beschäftigungs- und Leistungsfähigkeit beitragen.
  • Maßnahmen, die zur Verringerung von Arbeitsmarkbarrieren im sozialen und persönlichen Umfeld beitragen.
  • Maßnahmen, die zur Einbindung und integrativen Teilhabe am Arbeitsmarkt beitragen.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Amt der Steiermärkischen Landesregierung, Abteilung 11 - Soziales, Arbeit und Integration
8010 Graz, Hofgasse 12
abt11-foem@stmk.gv.at

Über die gewährte Förderung ist innerhalb der im Förderungsvertrag vereinbarten Frist der Verwendungsnachweis sowie ein Projektbericht zu erbringen.

Rechtsgrundlage

Regierungssitzungsbeschluss

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Referenznummer

1075183

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