Besondere Senior*innenförderung Link zur Förderung kopieren

Bei der besonderen Senior*innenförderung werden einzelne Maßnahmen und Projekte gefördert, wie Kurse zur Fort- und Weiterbildung, Veranstaltungen zum besseren Generationenverständnis, Maßnahmen zur Gesundheitsvorsorge, Informationsveranstaltungen, etc.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Land Burgenland, Abteilung 9
Europaplatz 1
7000 Eisenstadt
057 600
post.a9@bgld.gv.at
https://www.burgenland.at/themen/gesellschaft/seniorenfoerderung/seniorenfoerderung/

Auszahlungssummen in 100.000 Euro pro Jahr (Stand vom 03.05.2026)

Die angezeigten Auszahlungssummen sind jene Beträge, welche die jeweiligen Abwicklungsstellen in Summe pro Förderung an Förderungsempfänger ausbezahlen und an die Transparenzdatenbank übermitteln.
Zu beachten:
  • Die Summen können sich nachträglich noch ändern, wenn es beispielsweise zu Rückforderungen kommt oder wenn gewisse Auszahlungen erst nach Endabrechnung an die Transparenzdatenbank mitgeteilt werden.
  • Aus diesem Grund werden die Summen regelmäßig aktualisiert, wobei die Auszahlungen verzögert um ein Quartal dargestellt werden.
  • Bei Covid-19 Gelddarlehen (Kredite und Darlehen) werden die ausbezahlten Summen mit den von den Kreditnehmern rückgezahlten Summen in einer Gesamtsumme dargestellt.

Rechtsgrundlage

Burgenländisches Seniorengesetz 2002
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Referenznummer

1075167

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