Ferienbetreuungen im Burgenland Link zur Förderung kopieren

Für viele erwerbstätige Eltern, vor allem für Alleinerziehende, stellt die Betreuung ihrer Kinder in den Schul- bzw. Kindergartenferien ein großes Problem dar. Zur Entlastung der Eltern fördert das Land Burgenland Ferienbetreuungsaktionen.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Amt der Burgenländischen Landesregierung Abteilung 9 – EU, Gesellschaft und Förderwesen
Europaplatz 1
7000 Eisenstadt
+43 57 600
post.a9@bgld.gv.at
https://www.familienland-bgld.at/ferienbetreuung/

Die Höhe der Förderung beträgt für Ferienbetreuungen 100% des nicht gedeckten finanziellen
Aufwandes der Förderwerberin oder des Förderwerbers (Abgang), maximal 350 Euro pro Gruppe und
Woche; bei integrativem Betreuungsangebot oder wenn die Ferienbetreuung ganztägig angeboten
wird (mindestens von Montag – Donnerstag von 8.00 – 16.00 Uhr und Freitag von 8.00 – 13.00 Uhr),
maximal 500 Euro pro Gruppe und Woche. Besteht ein Rechtsanspruch auf Erstattung der
Umsatzsteuer (Vorsteuerabzug), zählt diese nicht zu den förderfähigen Kosten.

Rechtsgrundlage

Bgld. Familienförderungsgesetz Richtlinie zur Förderung von Ferienbetreuungen im Burgenland
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Referenznummer

1075100

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