Investitionen für Jugendräume Link zur Förderung kopieren

Ausgaben für die Errichtung, Erweiterung, Sanierung oder Erhaltung sowie Einrichtung und räumliche Ausstattung von Jugendberatungsstellen, Jugendzentren, Lokalen von Jugendorganisationen, Jugendtreffpunkten und ähnlichem können auf Antrag durch nicht rückzahlbare finanzielle Mittel gefördert werden. 

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Amt der Burgenländischen Landesregierung, Abteilung 9, Hauptreferat Gesellschaft, Referat Jugend
Europaplatz 1
7000 Eisenstadt
0576002707
post.a9@bgld.gv.at
https://www.ljr.at/foerderungen/foerderungen-des-ljr/foerderrichtlinien-jugendzentren/#c2226

Das Projekt wird mit 50 % der Gesamtsumme (Investition) gefördert,
maximal jedoch mit € 5.000,-

  • Vorlage einer Einnahmen-Ausgabenrechnung (siehe Download Abrechnungsformular) sowie Rechnungs- und Zahlungsbelege bis zum vorgegebenen Termin 
  • Eine zu Unrecht bezogene oder nachweislich widmungswidrig verwendete Förderung ist zurück zu erstatten.

Rechtsgrundlage

Bgld. Jugendförderungsgesetz
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Referenznummer

1074970

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