Basisförderung von der verbandlichen Jugendarbeit Link zur Förderung kopieren

Finanzielle Unterstützung für burgenländische Kinder- und Jugendorganisationen

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Amt der Burgenländischen Landesregierung, Abteilung 9, Hauptreferat Gesellschaft, Referat Jugend
Europaplatz 1
7000 Eisenstadt
0576002707
post.a9@bgld.gv.at
https://www.ljr.at/foerderungen/foerderungen-des-ljr/basisfoerderung/#c3350

Auszahlungssummen in 100.000 Euro pro Jahr (Stand vom 01.07.2026)

Die angezeigten Auszahlungssummen sind jene Beträge, welche die jeweiligen Abwicklungsstellen in Summe pro Förderung an Förderungsempfänger ausbezahlen und an die Transparenzdatenbank übermitteln.
Zu beachten:
  • Die Summen können sich nachträglich noch ändern, wenn es beispielsweise zu Rückforderungen kommt oder wenn gewisse Auszahlungen erst nach Endabrechnung an die Transparenzdatenbank mitgeteilt werden.
  • Aus diesem Grund werden die Summen regelmäßig aktualisiert, wobei die Auszahlungen verzögert um ein Quartal dargestellt werden.
  • Bei Covid-19 Gelddarlehen (Kredite und Darlehen) werden die ausbezahlten Summen mit den von den Kreditnehmern rückgezahlten Summen in einer Gesamtsumme dargestellt.

Die Erfüllung der von der Förderstelle festgesetzten Kriterien bestimmt die Höhe der Förderung für die einzelnen Organisationen. Die tatsächliche Fördersumme ist abhängig von der Anzahl der Mitglieder und der Anzahl der Aktivitäten sowie der Erfüllung der unten angeführten Kriterien, die an die Sustainable Development Goals (SDGs) angelehnt sind. Je mehr der SDGs erfüllt werden, desto höher fällt die Fördersumme für die jeweilige Organisation aus. 

Die SDGs sind folgende:
1.    Keine Armut
2.    Gesundheit und Wohlergehen
3.    Bildung und Kunst & Kultur 
4.    Geschlechtergleichstellung und Freiheit von Diskriminierung jeglicher Form
5.    Weniger Ungleichheiten
6.    Nachhaltigkeit: Städte und Gemeinden, Konsum, Produktion
7.    Maßnahmen zu Energie, Umwelt- und Klimaschutz
8.    Frieden, Gerechtigkeit, starke Institutionen, politische Bildung und Demokratieförderung
9.    Partnerschaften zur Erreichung der Ziele
10.    Menschenwürdige Arbeit, Wirtschaftswachstum und Innovation

Insgesamt können maximal 100 Punkte erreicht werden, wobei jeweils 40 Punkte mit den Mitgliederzahlen und den SDGs erreicht werden können und 20 Punkte mit der Anzahl der Aktivitäten abgedeckt werden können.

Rechtsgrundlage

Bgld. Jugendfördergesetz; Richtlinie Basisförderung
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Budgetiertes Volumen

0,1 Mio. Euro

Referenznummer

1074962

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