Schulbesuch im Ausland Link zur Förderung kopieren

Das Land Burgenland gewährt unter bestimmten Voraussetzungen auf Antrag eine finanzielle Förderung für Schüler und Schülerinnen, die für ein oder max. zwei Semester eine Schule im Ausland besuchen. Die Förderung ist einkommensabhängig und sozial gestaffelt.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Amt der Burgenländischen Landesregierung - Abteilung 9
Europaplatz 1
7000 Eisenstadt
0576002707
post.a9@bgld.gv.at
https://www.ljr.at/schulbesuche-im-ausland/#c2232

Schulbesuchsnachweis über das Auslandsschulhalbjahr bzw. Auslandsschuljahr 
(innerhalb von zwei Monaten nach Beendigung des Auslandsschulaufenthalts)

Nähere Bestimmungen über die Gewährung bzw. Durchführung der Förderung sind der Richtlinie der Burgenländischen Landesregierung zur Förderung des Schulbesuchs im Ausland zu entnehmen.

Rechtsgrundlage

Bgld. Jugendförderungsgesetz; Richtlinie Schulbesuch im Ausland
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Referenznummer

1074947

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