Offene Jugendarbeit in den Gemeinden Link zur Förderung kopieren

Gegenstand dieser Förderung sind Maßnahmen burgenländischer Gemeinden, die einen Beitrag zur Erziehung, Bildung und Begleitung von Jugendlichen bei der Bewältigung von Entwicklungsaufgaben leisten, die an traditionellen institutionellen Bildungs- und Betreuungsorten nicht erfüllt werden können. Förderbar sind Personalkosten für offene Jugendarbeit in betreuten Jugendfreizeiteinrichtungen (Jugendzentrum/Jugendtreff) oder in aufsuchenden Formen (mobile Jugendarbeit).

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Amt der Burgenländischen Landesregierung - Abteilung 9
Europaplatz 1
7000 Eisenstadt
0576002707
post.a9@bgld.gv.at
https://www.ljr.at/foerderungen/foerderungen-des-ljr/offene-jugendarbeit-in-gemeinden/#c2287

Auszahlungssummen in 100.000 Euro pro Jahr (Stand vom 01.07.2026)

Die angezeigten Auszahlungssummen sind jene Beträge, welche die jeweiligen Abwicklungsstellen in Summe pro Förderung an Förderungsempfänger ausbezahlen und an die Transparenzdatenbank übermitteln.
Zu beachten:
  • Die Summen können sich nachträglich noch ändern, wenn es beispielsweise zu Rückforderungen kommt oder wenn gewisse Auszahlungen erst nach Endabrechnung an die Transparenzdatenbank mitgeteilt werden.
  • Aus diesem Grund werden die Summen regelmäßig aktualisiert, wobei die Auszahlungen verzögert um ein Quartal dargestellt werden.
  • Bei Covid-19 Gelddarlehen (Kredite und Darlehen) werden die ausbezahlten Summen mit den von den Kreditnehmern rückgezahlten Summen in einer Gesamtsumme dargestellt.
  • Online-Verwendungsnachweis oder Originale per Post nach Ablauf des Förderjahres bis Ende März des Folgejahres
  • Gesamtjahresabrechnung
  • Zahlungsbelege
  • Jahresbericht über die umgesetzten Maßnahmen im Förderzeitraum

Rechtsgrundlage

Bgld. Jugendförderungsgesetz
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Referenznummer

1074897

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