Offene Jugendarbeit in den Gemeinden Link zur Förderung kopieren

Gegenstand dieser Förderung sind Maßnahmen burgenländischer Gemeinden, die einen Beitrag zur Erziehung, Bildung und Begleitung von Jugendlichen bei der Bewältigung von Entwicklungsaufgaben leisten, die an traditionellen institutionellen Bildungs- und Betreuungsorten nicht erfüllt werden können. Förderbar sind Personalkosten für offene Jugendarbeit in betreuten Jugendfreizeiteinrichtungen (Jugendzentrum/Jugendtreff) oder in aufsuchenden Formen (mobile Jugendarbeit).

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Amt der Burgenländischen Landesregierung - Abteilung 9
Europaplatz 1
7000 Eisenstadt
0576002707
post.a9@bgld.gv.at
https://www.ljr.at/foerderungen/foerderungen-des-ljr/offene-jugendarbeit-in-gemeinden/#c2287

  • Online-Verwendungsnachweis oder Originale per Post nach Ablauf des Förderjahres bis Ende März des Folgejahres
  • Gesamtjahresabrechnung
  • Zahlungsbelege
  • Jahresbericht über die umgesetzten Maßnahmen im Förderzeitraum

Rechtsgrundlage

Bgld. Jugendförderungsgesetz
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Referenznummer

1074897

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