Einmaliger und freiwilliger Zuschuss des Wiener Bürgermeisters ab Drillingsgeburten Link zur Förderung kopieren

In den Geburtenstationen der Wiener Krankenhäuser liegt ein Formular betreffend die Anerkennungsgabe „Einmaliger und freiwilliger Zuschuss des Wiener Bürgermeisters ab Drillingsgeburten“ auf, das von den MitarbeiterInnen der Geburtenstationen an die in Frage kommenden Mütter übergeben wird.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Magistratsdirektion - Präsidialabteilung
Lichtenfelsgasse 2 - Rathaus
1080 Wien
+43 1 4000 82019
post@md-p.wien.gv.at

keine

Leistungskontrolle anhand ZMR.

Rechtsgrundlage

Wiener Stadtverfassung, LGBl. für Wien Nr. 28/1968 idgF insbesondere § 105 Abs. 3 lit d, § 103h Abs. 1 Z 1, § 103h Abs. 1 Z 2 und § 91 Abs. 2 Wiener Stadtverfassung
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Sozial- und Familienleistungen

Budgetiertes Volumen

Volumen nicht begrenzt

Wirkungsziele

Förderung von Müttern mit Mehrlingsgeburten

Referenznummer

1074855

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