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Österreichische Staatsbürgerinnen und Staatsbürger und ihnen gleichgestellte Personen, die ihren 50., 60., 65., 67,5., 70., 72,5., 75. Hochzeitstag feiern, können eine Anerkennungsgabe in Form einer Geldleistung beantragen.
Magistratsdirektion - Präsidialabteilung Lichtenfelsgasse 2 - Rathaus 1080 Wien +43 1 4000 82079 post-ezk@md-p.wien.gv.at https://www.wien.gv.at/zusammenleben/ehrungen-geburtstagsjubilaeen-hochzeitsjubilaeen
keine
Leistungskontrolle anhand ZMR und ZPR