Anerkennungsgabe an Hochzeitsjubilare Link zur Förderung kopieren

Österreichische Staatsbürgerinnen und Staatsbürger und ihnen gleichgestellte Personen, die ihren 50., 60., 65., 67,5., 70., 72,5., 75. Hochzeitstag feiern, können eine Anerkennungsgabe in Form einer Geldleistung beantragen.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Magistratsdirektion - Präsidialabteilung
Lichtenfelsgasse 2 - Rathaus
1080 Wien
+43 1 4000 82079
post-ezk@md-p.wien.gv.at
https://www.wien.gv.at/zusammenleben/ehrungen-geburtstagsjubilaeen-hochzeitsjubilaeen

keine

Leistungskontrolle anhand ZMR und ZPR

Rechtsgrundlage

Wiener Stadtverfassung, LGBl. für Wien Nr. 28/1968 idgF insbesondere § 105 Abs. 3 lit d, § 103h Abs. 1 Z 1, § 103h Abs. 1 Z 2 und § 91 Abs. 2 Wiener Stadtverfassung
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Jubiläen und Spenden

Budgetiertes Volumen

Volumen nicht begrenzt

Wirkungsziele

Förderung von Personen, welche besonders lange verheiratet sind

Referenznummer

1074798

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