Anerkennungsgabe an Geburtstagsjubilare Link zur Förderung kopieren

Österreichische Staatsbürgerinnen und Staatsbürger und ihnen gleichgestellte Personen, die ihren 90., 95., 100. oder höheren Geburtstag (ab 100. jährlich) feiern, können eine Anerkennungsgabe in Form einer Geldleistung beantragen.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Magistratsdirektion - Präsidialabteilung
Lichtenfelsgasse 2 - Rathaus
1080 Wien
+43 1 4000 82079
post-ezk@md-p.wien.gv.at
https://www.wien.gv.at/zusammenleben/ehrungen-geburtstagsjubilaeen-hochzeitsjubilaeen

Auszahlungssummen in 100.000 Euro pro Jahr (Stand vom 01.07.2026)

Die angezeigten Auszahlungssummen sind jene Beträge, welche die jeweiligen Abwicklungsstellen in Summe pro Förderung an Förderungsempfänger ausbezahlen und an die Transparenzdatenbank übermitteln.
Zu beachten:
  • Die Summen können sich nachträglich noch ändern, wenn es beispielsweise zu Rückforderungen kommt oder wenn gewisse Auszahlungen erst nach Endabrechnung an die Transparenzdatenbank mitgeteilt werden.
  • Aus diesem Grund werden die Summen regelmäßig aktualisiert, wobei die Auszahlungen verzögert um ein Quartal dargestellt werden.
  • Bei Covid-19 Gelddarlehen (Kredite und Darlehen) werden die ausbezahlten Summen mit den von den Kreditnehmern rückgezahlten Summen in einer Gesamtsumme dargestellt.

keine

Leistungskontrolle anhand ZMR

Rechtsgrundlage

Wiener Stadtverfassung, LGBl. für Wien Nr. 28/1968 idgF insbesondere § 105 Abs. 3 lit d, § 103h Abs. 1 Z 1, § 103h Abs. 1 Z 2 und § 91 Abs. 2 Wiener Stadtverfassung
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Jubiläen und Spenden

Budgetiertes Volumen

Volumen nicht begrenzt

Wirkungsziele

Förderung von Personen mit besonders hohem Lebensalter

Referenznummer

1074780

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