Interprofessioneller Palliativbasislehrgang - Palliative Care - Level I und Level II Link zur Förderung kopieren

  • Palliative Care ist ein Konzept für die umfassende Betreuung und Begleitung von Menschen mit einer unheilbaren, chronischen Erkrankung sowie von hochbetagten, pflegebedürftigen und sterbenden Menschen.
  • Dieser Lehrgang schafft dafür eine solide Grundlage, indem er allen Beteiligten eine Erweiterung ihrer Perspektiven ermöglicht und das gemeinsame Ziel konsequent in den Fokus stellt: Menschen am Lebensende kompetent zu begleiten, ihnen das Sterben in Würde zu ermöglichen und das Sorgenetz zu unterstützen.
  • Mit dieser Förderung von Seiten des Landes Tirol soll eine qualitative Weiterbildung in der spezialisierten Hospiz- und Palliativversorgung in Tirol gewährleistet und sichergestellt werden und dadurch in Krankenanstalten, Pflegeheimen und mobilen Pflege- und Betreuungsdienstleistern eine Lebens- und Sterbekultur geschaffen werden. Durch diese Bildungsmaßnahme (Level I und Level II) steigt die Lebensqualität der Klient/innen und die Zufriedenheit sowie Motivation des Pflegepersonals nimmt zu.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Land Tirol - Abteilung Gesundheitsrecht und Krankenanstalten
Eduard-Wallnöfer-Platz 3
6020 Innsbruck
+435125083702
gesundheitsrecht.krankenanstalten@tirol.gv.at
https://www.tirol.gv.at/gesundheit-vorsorge/krankenanstalten/

Auszahlungssummen in 100.000 Euro pro Jahr (Stand vom 01.07.2026)

Die angezeigten Auszahlungssummen sind jene Beträge, welche die jeweiligen Abwicklungsstellen in Summe pro Förderung an Förderungsempfänger ausbezahlen und an die Transparenzdatenbank übermitteln.
Zu beachten:
  • Die Summen können sich nachträglich noch ändern, wenn es beispielsweise zu Rückforderungen kommt oder wenn gewisse Auszahlungen erst nach Endabrechnung an die Transparenzdatenbank mitgeteilt werden.
  • Aus diesem Grund werden die Summen regelmäßig aktualisiert, wobei die Auszahlungen verzögert um ein Quartal dargestellt werden.
  • Bei Covid-19 Gelddarlehen (Kredite und Darlehen) werden die ausbezahlten Summen mit den von den Kreditnehmern rückgezahlten Summen in einer Gesamtsumme dargestellt.

Rechtsgrundlage

Hospiz- und Palliativfondsgesetz - HosPalFG BGBl. I Nr. 29/2022
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Referenznummer

1074749

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