Förderung "Bibliothek der Dinge" Link zur Förderung kopieren

Mit der Förderung "Bibliothek der Dinge" soll im Sinne der Ressourcenschonung ein Leihangebot für Alltags- und Haushaltsgegenstände in NÖ Gemeinden und Regionen gefördert und so ein Beitrag zur Abfallvermeidung geleistet werden.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Amt der NÖ Landesregierung, Abteilung Umwelt- und Energiewirtschaft
3109 St. Pölten
Landhausplatz 1, Haus 16
post.ru3@noel.gv.at

Es wird eine nichtrückzahlbare Förderung im Ausmaß von max. 50% der förderfähigen Investitionskosten gewährt. Diese Förderung ist mit max. € 4.000,-- pro antragstellender Organisation und Jahr gedeckelt.

Die Auszahlung der Fördermittel erfolgt nach Projektabschluss. Dazu sind die Abrechnungsunterlagen als auch eine Projektdokumentation inkl. Fotos bei der Förderstelle vorzulegen.

Rechtsgrundlage

Richtlinie zur Förderung von Investitionen und Maßnahmen im Bereich Umwelt, Energie und Klimaschutz; Infoblatt "Förderung von Bibliothek der Dinge"
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Referenznummer

1074707

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