Förderung von Maßnahmen im Bereich der Suchthilfe und Suchtprävention Link zur Förderung kopieren

  • Gefördert werden Kosten des laufenden Betriebes (Betriebskostenzuschüsse, Personal- und/oder Sachaufwand) im Bereich der Suchthilfe und Suchtprävention.
  • Die Förderung richtet sich auch an gemeinnützige Organisationen, die über fachliche Expertise im Zusammenhang mit Suchterkrankungen verfügen und suchtpräventive Angebote und Programme in Kindergärten, Schulen, jugendrelevanten Einrichtungen sowie Gemeinden, anbieten.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Amt der Kärntner Landesregierung, Abteilung 5 - Gesundheit und Pflege, Unterabteilung Sucht und psychosoziale Angelegenheiten
Bahnhofplatz 5/2
9020 Klagenfurt am Wörthersee
05053615112
abt5.suchtpraevention@ktn.gv.at
https://www.ktn.gv.at/Verwaltung/Amt-der-Kaerntner-Landesregierung/Abteilung-5

Rechtsgrundlage

Suchtmittelgesetz - SMG, BGBl. I. Nr. 112/1997, in der Fassung BGBl. I. Nr. 105/2024 bzw. idgF.; Kärntner Chancengleichheitsgesetz - K-ChG, in der Fassung LGBl. Nr. 71/2025 bzw. idgF.
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Referenznummer

1074681

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