Assistenzleistungen für Menschen mit psychischen Erkrankungen gem. § 12 K-ChG Link zur Förderung kopieren

  • Durch die Assistenzleistungen im Sinne des § 12 des Kärntner Chancengleichheitsgesetzes (K-ChG) wird Menschen mit psychischen Erkrankungen die erforderliche Unterstützung für ein selbstbestimmtes Leben in der Gesellschaft gewährt.
  • Das Angebot richtet sich an Menschen mit psychischer Erkrankung welche in selbständiger Wohnform leben oder leben möchten. Sie erhalten dabei im Rahmen der vorhandenen Stundenkontingente bei ausgewählten Vertragspartnern des Landes Kärnten, Assistenzleistungsstunden in Form einer persönlichen Assistenz, dies umfasst beispielsweise Unterstützung bei der Alltagsbewältigung, der eigenständigen Lebensführung oder der Teilnahme am gesellschaftlichen Leben.
  • Der Antrag wird direkt über den Vertragspartner gestellt.
  • Übernahme der Kosten für Einzel- oder Gruppenassistenzleistungen (persönliche Assistenz). Förderung gemeinnütziger Organisationen, die über fachliche Expertise im Zusammenhang mit psychischen Erkrankungen verfügen. 

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Amt der Kärntner Landesregierung, Abteilung 5 - Gesundheit und Pflege, Unterabteilung Sucht und psychosoziale Angelegenheiten
05053615112
abt5.suchtpraevention@ktn.gv.at
https://www.ktn.gv.at/Verwaltung/Amt-der-Kaerntner-Landesregierung/Abteilung-5

BMKz Assistenz gGmbH- Beratungs- Mobilitäts- und Kompetenzzentrum
Alpen-Adria-Platz 1
9020 Klagenfurt am Wörthersee
0699 110 71901
https://bmkz-gmbh.at/

Erbringung eines Selbstbehaltes

Rechtsgrundlage

§ 12 Kärntner Chancengleichheitsgesetz - K-ChG LGBl Nr. 8/2010 idF LGBl Nr. 83/2024, bzw. idgF., Fördervertrag
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Referenznummer

1074665

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