Harmonisierung der Elterntarife für 3-jährige Kinder (3-jährigen-Förderung) Link zur Förderung kopieren

Das Land Vorarlberg stützt den Elterntarif für 3-jährige Kinder in Kleinkindgruppen, Kinderspielgruppen, Kindergartengruppen in privater Trägerschaft und bei Tageseltern auf einen festgelegten Tarif für bis zu 25 Wochenstunden ab. So kann gewährleistet werden, dass alle 3-jährigen Kinder in öffentlichen und privaten Kindergärten zum selben (bzw. ähnlichen) Tarif betreut werden.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Amt der Vorarlberger Landesregierung, Abteilung IIa Elementarpädagogik, Schule und Gesellschaft, Fachbereich Elementarpädagogik
Römerstraße 15, 6900 Bregenz
05574 511 22105
elementarpaedagogik@vorarlberg.at
https://www.vorarlberg.at/elementarpaedagogik

Der Förderwerber bzw. die Förderwerberin nimmt zur Kenntnis, dass er bzw. sie den Organen des Landes, der Rechnungshöfe sowie den Europäischen Kontrolldienststellen Überprüfungen des Förderungsvorhabens durch Einsicht in die betreffenden Bücher, Belege und Unterlagen und durch Besichtigungen an Ort und Stelle gestatten und die erforderlichen Auskünfte erteilen.

Rechtsgrundlage

Allgemeine Förderrichtlinie der Vorarlberger Landesregierung (AFRL)
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen
  • Förderung richtet sich an Erbringer von Sachleistungen

Referenznummer

1074574

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