Beihilfen zur Behebung von Katastrophenschäden im Vermögen von Landwirt*innen und jurist. Personen
Burgenland
Der Katastrophenfonds des Bundes gewährt gemäß Katastrophenfondsgesetz 1996 (KatFG 1996), BGBl. Nr. 201/1996, idF BGBl. I Nr. 126/2024, Zuschüsse für die Beseitigung von Katastrophenschäden. Vor diesem Hintergrund erlässt die Landesregierung folgende „Allgemeine Richtlinie für die Gewährung von Beihilfen zur Behebung von Katastrophenschäden im Vermögen von Landwirt*innen und juristischen Personen.