Förderung der Hilfe für pflegebedürftige Personen Link zur Förderung kopieren

  • Diese Förderung hat den Zweck pflegebedürftige Menschen, die in das derzeitige Angebot der stationären Langzeitpflege aufgrund des Alters nicht passen, im häuslichen Setting zu unterstützen.
  • Unterstützungsleistungen werden bis zu einem Nettoeinkommen von 2.500 Euro pro Monat für Alleinstehende gewährt. Die Einkommensgrenze von 2.500 Euro erhöht sich bei nicht Alleinstehenden für jede unterhaltsberechtigte Angehörige/jeden unterhaltsberechtigten Angehörigen um 400 Euro, für jede unterhaltsberechtigte Angehörige/jeden unterhaltsberechtigten Angehörigen mit Behinderung um 600 Euro pro Lebensgemeinschaft.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Amt der Tiroler Landesregierung, Abteilung Pflege
Adamgasse 2a
6020 Innsbruck
05125082883
pflege@tirol.gv.at
https://www.tirol.gv.at/gesundheit-vorsorge/pflege/

Rechtsgrundlage

Richtlinie des Landes Tirol zur Förderung der Hilfe für pflegebedürftige Personen und der spezialisierten Kurzzeitpflege zuhause
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Zahlungen an Intermediäre
  • Förderung richtet sich an Erbringer von Sachleistungen

Referenznummer

1074434

Folgende Förderungen könnten Sie auch interessieren.