Trendsportanlagen Link zur Förderung kopieren

  • Gefördert wird die Errichtung, der Ausbau sowie die Sanierung von Sportanlagen gemäß der in den Sportförderungsrichtlinien explizit angeführten und anerkannten Trendsportarten.
  • Förderungswerber können burgenländische Sportvereine, Dachverbände, Gemeinden sowie physische und juristische Personen sein.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Amt der Burgenländischen Landesregierung
7000 Eisenstadt, Europaplatz 1
post.a9-sport@bgld.gv.at
https://www.burgenland.at/themen/sport/sportfoerderungen/sportstaettenbau/

  • Überprüfung der Abrechnungen
  • Begehung
  • Fertigstellungsbescheid

Rechtsgrundlage

Burgenländisches Sportförderungsgesetz 2004; Bgld. Sportförderungsrichtlinien
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Referenznummer

1074384

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